Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
133.111 CH-OW

Art. 8 Ausführungsbestimmungen über die Aufgaben und Gliederung der Departemente - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (9 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 8 Ausführungsbestimmungen über die Aufgaben und Gliederung der Departemente · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Ausführungsbestimmungen über die Aufgaben und Gliederung der Departemente vom 15. September 1998 werden aufgehoben.

← Art. 7 Ausführungsbestimmungen über die Aufgaben und Gliederung der Departemente Staatskanzlei Art. 9 Ausführungsbestimmungen über die Aufgaben und Gliederung der Departemente →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →