Art. 1 Ausführungsbestimmungen über die Aufgaben und Gliederung der Departemente - Staatskanzlei
Art. 1 Ausführungsbestimmungen über die Aufgaben und Gliederung der Departemente · Staatskanzlei
1. Der Staatskanzlei (STK) sind folgende Aufgabenbereiche zugeteilt
a. Kanzlei
1. Sekretariat von Regierungsrat und Kantonsrat,
2. * Information und Kommunikation,
3. Protokoll und offizielle Anlässe,
4. Amtsblatt,
5. * Ausweisschriften und Beglaubigungen,
6. * Weibel- und Kurierdienste,
7. * Schutz des Wappens, der Fahne und der anderen Hoheitszeichen des Kantons;
b. Rechtsdienst
1. Rechtsberatung und -vertretung von Regierungsrat und Kantonsrat,
2. Gesetzessammlung und Gesetzestechnik,
3. Beschwerdeinstruktion,
4. Wahlen und Abstimmungen (Durchführung);
c. Staatsarchiv
1. Archivierung der Unterlagen und archivische Information und Dokumentation von Kantonsrat, Regierungsrat und kantonaler Verwaltung sowie (teilweise) der Gerichte,
2. Sammeln von Quellen zur Kantonsgeschichte und von Amtsdruckschriften,
3. * Beratung von Gemeinden und Korporationen in der Schriftgutverwaltung und Übernahme von Deposita von öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Privaten,
4. * Führung des Wappenregisters;
d.-e. * ...
2. Der Staatskanzlei ist zugewiesen
a. * Ratssekretariat des Kantonsrats
1. * Planung und Organisation der Sitzungen des Kantonsrats, der Ratsleitung sowie in Verbindung mit der Staatskanzlei und den Departementen Koordination der Kommissionssitzungen,
2. * Protokollführung und Sekretariat für Kantonsrat und Ratsleitung,
3. * Beratung in Rechts- und Verfahrensfragen sowie Vermittlung von Dokumentationen und Auskünften aus der Staatsverwaltung für Ratspräsidium, Kommissionen und Ratsmitglieder,
4. * Sekretariat der Rechtspflegekommission (RPK), der Kommission für strategische Planung und Aussenbeziehungen (KSPA) sowie der Redaktionskommission;
b. * Finanzkontrolle
1. Organ der allgemeinen Finanzaufsicht von Kantonsrat, Regierungsrat und Gerichte,
2. Buchprüfung und Revisionen,
3. Mitwirkung bei der Aufsicht und beim Controlling über die Geschäftsführung von Regierungsrat und kantonaler Verwaltung,
4. Sekretariat der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission (GRPK);
c. * der oder die Beauftragte für Datenschutz.