Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
132.11 GOKR CH-OW

Art. 29 Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR) - Ordnungsanträge

Verhandlungsordnung - Kantonsratssitzungen
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Art. 29 GO KR · Ordnungsanträge

1. Anträge, die das Verfahren betreffen, sind Ordnungsanträge.

2. Ist ein Ordnungsantrag gestellt, so wird die Beratung über den Behandlungsgegenstand unterbrochen. Sie wird erst nach Diskussion und Beschlussfassung über den Ordnungsantrag wieder aufgenommen.

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