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132.11 GOKR CH-OW

Art. 16 Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR) - Absprache über Zuständigkeiten

Organisation
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Art. 16 GO KR · Absprache über Zuständigkeiten

1. Zur Klärung der Zuständigkeiten zwischen Kommissionen sprechen sich die Präsidien ab.

2. Bei Zuständigkeitskonflikten entscheidet die Ratsleitung.

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