132.11
GOKR
CH-OW
Art. 16 Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR) - Absprache über Zuständigkeiten
Organisation
Art. 16 GO KR · Absprache über Zuständigkeiten
1. Zur Klärung der Zuständigkeiten zwischen Kommissionen sprechen sich die Präsidien ab.
2. Bei Zuständigkeitskonflikten entscheidet die Ratsleitung.