132.1
KRGLGC
CH-OW
Art. 55 Gesetz über den Kantonsrat (Kantonsratsgesetz, KRG) - Postulat
Verhandlungsgegenstände und Beratung - Parlamentarische Vorstösse
Art. 55 Kantonsratsgesetz, KRG · Postulat
1. Ein Postulat beauftragt den Regierungsrat abzuklären, Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen, ob ein rechtsetzender Erlass oder ein Beschluss ausgearbeitet, eine Massnahme ergriffen oder ein Bericht vorgelegt werden soll.