131.511
ABKGEOIG
CH-OW
Art. 17 Ausführungsbestimmungen zum Geoinformationsgesetz (AB kGeoIG) - Beglaubigte Auszüge
Gebühren für die Nutzung des Geoinformationssystems
Art. 17 AB kGeoIG · Beglaubigte Auszüge
1. Für das Ausstellen beglaubigter Auszüge aus der amtlichen Vermessung (Art. 33 GeoIG) und aus dem ÖREB-Kataster (Art. 14 und 15 der eidgenössischen Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, ÖREBKV) ist eine Gebühr nach Zeitaufwand zu entrichten, mindestens jedoch Fr. 50.-.