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131.511 ABKGEOIG CH-OW

Art. 17 Ausführungsbestimmungen zum Geoinformationsgesetz (AB kGeoIG) - Beglaubigte Auszüge

Gebühren für die Nutzung des Geoinformationssystems
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Art. 17 AB kGeoIG · Beglaubigte Auszüge

1. Für das Ausstellen beglaubigter Auszüge aus der amtlichen Vermessung (Art. 33 GeoIG) und aus dem ÖREB-Kataster (Art. 14 und 15 der eidgenössischen Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, ÖREBKV) ist eine Gebühr nach Zeitaufwand zu entrichten, mindestens jedoch Fr. 50.-.

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