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131.511 ABKGEOIG CH-OW

Art. 13 Ausführungsbestimmungen zum Geoinformationsgesetz (AB kGeoIG) - Nutzungsgebühren a. für gedruckte Erzeugnisse

Gebühren für die Nutzung des Geoinformationssystems
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Art. 13 AB kGeoIG · Nutzungsgebühren a. für gedruckte Erzeugnisse

1. Für den Datenbezug in Form gedruckter Erzeugnisse wird keine Nutzungsgebühr erhoben.

2. Die Erhebung der Bearbeitungsgebühr bleibt vorbehalten.

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