131.511
ABKGEOIG
CH-OW
Art. 13 Ausführungsbestimmungen zum Geoinformationsgesetz (AB kGeoIG) - Nutzungsgebühren a. für gedruckte Erzeugnisse
Gebühren für die Nutzung des Geoinformationssystems
Art. 13 AB kGeoIG · Nutzungsgebühren a. für gedruckte Erzeugnisse
1. Für den Datenbezug in Form gedruckter Erzeugnisse wird keine Nutzungsgebühr erhoben.
2. Die Erhebung der Bearbeitungsgebühr bleibt vorbehalten.