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131.411 ABKRHG CH-OW

Art. 5 Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Registerharmonisierungsgesetz (AB kRHG) - Strassenverzeichnis

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Art. 5 AB kRHG · Strassenverzeichnis

1. Im Strassenverzeichnis werden sämtliche Strassennamen geführt.

2. Das Strassenverzeichnis wird von den Einwohnergemeinden laufend nachgeführt.

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