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131.411 ABKRHG CH-OW

Art. 11 Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Registerharmonisierungsgesetz (AB kRHG) - Betriebsorganisation GWR

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Art. 11 AB kRHG · Betriebsorganisation GWR

1. Das Informatikleistungszentrum Obwalden - Nidwalden (ILZ) ist die Koordinationsstelle für das Gebäude- und Wohnungsregister.

2. Es ist Ansprechpartner für das Bundesamt für Statistik und definiert die Qualitätsstandards gemäss den Vorgaben des Bundesrechts.

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