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131.4 LHRLCAR CH-OW

Art. 7 Gesetz über die Harmonisierung der amtlichen Register (kantonales Registerharmonisierungsgesetz, kRHG) - Datenaustausch

Aufgaben der Einwohnergemeinden
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Art. 7 kantonales Registerharmonisierungsgesetz, kRHG · Datenaustausch

1. Alle Mutationen müssen zwischen den betroffenen Einwohnerregistern laufend ausgetauscht werden.

2. Der Austausch findet elektronisch und in verschlüsselter Form statt.

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