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131.21 CH-OW

Art. 16 Verordnung über das Staatsarchiv - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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Art. 16 Verordnung über das Staatsarchiv · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung werden die Weisungen über das Staatsarchiv vom 17. Februar 1981 aufgehoben.

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