131.111
CH-OW
Art. 3 Ausführungsbestimmungen zum Publikationsgesetz - Gebühren
Art. 3 Ausführungsbestimmungen zum Publikationsgesetz · Gebühren
1. Die Gebühr für die amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt Obwalden beträgt Fr. 30.-. Die Rechnungsstellung erfolgt durch das Staatssekretariat für Wirtschaft.
2. Bei kantonalen Behörden und Verwaltungsstellen wird die Publikationsgebühr nur erhoben, wenn diese die Publikationsgebühr Dritten weiterverrechnen können.