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Art. 3 Ausführungsbestimmungen zum Publikationsgesetz - Gebühren

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Art. 3 Ausführungsbestimmungen zum Publikationsgesetz · Gebühren

1. Die Gebühr für die amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt Obwalden beträgt Fr. 30.-. Die Rechnungsstellung erfolgt durch das Staatssekretariat für Wirtschaft.

2. Bei kantonalen Behörden und Verwaltungsstellen wird die Publikationsgebühr nur erhoben, wenn diese die Publikationsgebühr Dritten weiterverrechnen können.

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