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131.111 CH-OW

Art. 1 Ausführungsbestimmungen zum Publikationsgesetz - Erscheinungstermin

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Art. 1 Ausführungsbestimmungen zum Publikationsgesetz · Erscheinungstermin

1. Das Amtsblatt erscheint wöchentlich jeweils am Donnerstag.

2. In Ausnahmefällen oder bei besonderer Dringlichkeit kann die Staatskanzlei für einzelne Bekanntmachungen einen anderen oder zusätzlichen Erscheinungstag festgelegen.

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