131.111
CH-OW
Art. 1 Ausführungsbestimmungen zum Publikationsgesetz - Erscheinungstermin
Art. 1 Ausführungsbestimmungen zum Publikationsgesetz · Erscheinungstermin
1. Das Amtsblatt erscheint wöchentlich jeweils am Donnerstag.
2. In Ausnahmefällen oder bei besonderer Dringlichkeit kann die Staatskanzlei für einzelne Bekanntmachungen einen anderen oder zusätzlichen Erscheinungstag festgelegen.