Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
131.1 CH-OW

Art. 3 Gesetz über das Amtsblatt und die Gesetzessammlungen (Publikationsgesetz, kPublG) - Wirkung der Veröffentlichung

Amtsblatt (ABl)
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 Publikationsgesetz, kPublG · Wirkung der Veröffentlichung

1. Mit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt gilt deren Inhalt als bekannt.

2. Fristen beginnen am Tag nach der Veröffentlichung zu laufen.

← Art. 2 Publikationsgesetz, kPublG Gesetz über das Amtsblatt und die Gesetzessammlungen (Publikationsgesetz, kPublG) - Inhalt und Herausgabe Art. 4 Publikationsgesetz, kPublG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →