131.1
CH-OW
Art. 3 Gesetz über das Amtsblatt und die Gesetzessammlungen (Publikationsgesetz, kPublG) - Wirkung der Veröffentlichung
Amtsblatt (ABl)
Art. 3 Publikationsgesetz, kPublG · Wirkung der Veröffentlichung
1. Mit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt gilt deren Inhalt als bekannt.
2. Fristen beginnen am Tag nach der Veröffentlichung zu laufen.