Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
131.1 CH-OW

Art. 17 Gesetz über das Amtsblatt und die Gesetzessammlungen (Publikationsgesetz, kPublG) - Zugang

Zugang und Datensicherheit
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Art. 17 Publikationsgesetz, kPublG · Zugang

1. Der Zugang zum Amtsblatt, zur Obwaldner Gesetzessammlung und zur elektronischen Gesetzesdatenbank ist unentgeltlich.

2. Die Staatskanzlei und die Gemeindekanzleien gewähren Zugriff vor Ort. Sie können den Zugriff zeitlich beschränken.

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