131.1
CH-OW
Art. 17 Gesetz über das Amtsblatt und die Gesetzessammlungen (Publikationsgesetz, kPublG) - Zugang
Zugang und Datensicherheit
Art. 17 Publikationsgesetz, kPublG · Zugang
1. Der Zugang zum Amtsblatt, zur Obwaldner Gesetzessammlung und zur elektronischen Gesetzesdatenbank ist unentgeltlich.
2. Die Staatskanzlei und die Gemeindekanzleien gewähren Zugriff vor Ort. Sie können den Zugriff zeitlich beschränken.