Art. 11 Gesetz über das Amtsblatt und die Gesetzessammlungen (Publikationsgesetz, kPublG) - Inhalt
Art. 11 Publikationsgesetz, kPublG · Inhalt
1. Die elektronische Gesetzesdatenbank ist die bereinigte und nach Sachgebieten geordnete Sammlung des kantonalen Rechts. Sie enthält die in Kraft stehenden Erlasse und Vereinbarungen, die in der Obwaldner Gesetzessammlung veröffentlicht wurden.
2. Die elektronische Gesetzesdatenbank wird im Internet veröffentlicht.
3. Auf eine Aufnahme in die elektronische Gesetzesdatenbank kann verzichtet werden, wenn die Gesetzgebung eine andere Publikationsform vorsieht oder wenn der Erlass oder die Vereinbarung
a. durch den Bund oder eine interkantonale Organisation in schriftlicher oder elektronischer Form veröffentlicht wird;
b. in einem in der Schweiz zugänglichen offiziellen Organ veröffentlicht ist;
c. auf einer vom Bund oder den Kantonen genutzten Plattform veröffentlicht wird;
d. den Betroffenen auf anderem Weg bekanntgegeben wird.