Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
130.3 HG CH-OW

Art. 20 Haftungsgesetz (HG) - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (22 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 20 HG · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird das Verantwortlichkeitsgesetz vom 13. Wintermonat 1869 aufgehoben.

← Art. 19 HG Haftungsgesetz (HG) - Zweck Art. 21 HG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →