122.3
CH-OW
Art. 2 Gesetz über die Einführung des Frauenstimm- und -wahlrechts - Inkrafttreten
Art. 2 Gesetz über die Einführung des Frauenstimm- und -wahlrechts · Inkrafttreten
1. Dieses Gesetz tritt mit der Annahme durch das Volk in Kraft.