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122.3 CH-OW

Art. 2 Gesetz über die Einführung des Frauenstimm- und -wahlrechts - Inkrafttreten

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Art. 2 Gesetz über die Einführung des Frauenstimm- und -wahlrechts · Inkrafttreten

1. Dieses Gesetz tritt mit der Annahme durch das Volk in Kraft.

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