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122.11 OVAVRV CH-OW

Art. 11 Vollziehungsverordnung zum Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte (Abstimmungsverordnung, AV) - Stimmrechtsausweis a. Inhalt

Durchführung der Abstimmung - Allgemeines - Urnenabstimmungen
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Art. 11 Abstimmungsverordnung, AV · Stimmrechtsausweis a. Inhalt

1. Der Stimmrechtsausweis enthält folgende zur Identifizierung erforderlichen Angaben über die Person des Stimmberechtigten: Name, Vorname, AHV-Nummer oder Jahrgang und Adresse.

2. Bei einer Gesamterneuerungswahl kann der Stimmrechtsausweis im Hinblick auf weitere Wahlgänge mit perforierten Talons versehen werden, von denen jeder zur Teilnahme an einem bestimmten Wahlgang berechtigt.

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