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122.1 LV CH-OW

Art. 57 Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte (Abstimmungsgesetz, AG) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Art. 57 Abstimmungsgesetz, AG · Inkrafttreten

1. Dieses Gesetz tritt mit der Annahme durch das Volk in Kraft.

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