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122.1 LV CH-OW

Art. 31b Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte (Abstimmungsgesetz, AG) - Ungültige Stimm- und Wahlzettel a. im Allgemeinen

Urnenabstimmungen - Gemeinsame Bestimmungen
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Art. 31b Abstimmungsgesetz, AG · Ungültige Stimm- und Wahlzettel a. im Allgemeinen

1. Stimm- und Wahlzettel sind ungültig, wenn sie

a. * nicht amtlich sind;

b. * nicht für diese Abstimmung oder Wahl bestimmt sind;

c. * anders als handschriftlich ausgefüllt oder abgeändert sind;

d. * den Willen des Stimmenden nicht eindeutig erkennen lassen;

e. * ehrverletzende Äusserungen oder offensichtliche Kennzeichnungen enthalten;

f. * ...

g. * planmässig eingesammelt, ausgefüllt oder abgeändert sind;

h. * bei der persönlichen Stimmabgabe nicht abgestempelt sind;

i. * bei Wahlen mehr Namen enthalten, als Sitze zu vergeben sind.

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