122.1
LV
CH-OW
Art. 31b Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte (Abstimmungsgesetz, AG) - Ungültige Stimm- und Wahlzettel a. im Allgemeinen
Urnenabstimmungen - Gemeinsame Bestimmungen
Art. 31b Abstimmungsgesetz, AG · Ungültige Stimm- und Wahlzettel a. im Allgemeinen
1. Stimm- und Wahlzettel sind ungültig, wenn sie
a. * nicht amtlich sind;
b. * nicht für diese Abstimmung oder Wahl bestimmt sind;
c. * anders als handschriftlich ausgefüllt oder abgeändert sind;
d. * den Willen des Stimmenden nicht eindeutig erkennen lassen;
e. * ehrverletzende Äusserungen oder offensichtliche Kennzeichnungen enthalten;
f. * ...
g. * planmässig eingesammelt, ausgefüllt oder abgeändert sind;
h. * bei der persönlichen Stimmabgabe nicht abgestempelt sind;
i. * bei Wahlen mehr Namen enthalten, als Sitze zu vergeben sind.
2-5
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