122.1
LV
CH-OW
Art. 2 Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte (Abstimmungsgesetz, AG) - Begriffsbestimmung
Allgemeines
Art. 2 Abstimmungsgesetz, AG · Begriffsbestimmung
1. Abstimmungen im Sinne dieses Gesetzes sind sowohl Wahlen als auch Entscheide über Sachgeschäfte.