Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
122.1 LV CH-OW

Art. 2 Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte (Abstimmungsgesetz, AG) - Begriffsbestimmung

Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (87 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Abstimmungsgesetz, AG · Begriffsbestimmung

1. Abstimmungen im Sinne dieses Gesetzes sind sowohl Wahlen als auch Entscheide über Sachgeschäfte.

← Art. 1 Abstimmungsgesetz, AG Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte (Abstimmungsgesetz, AG) - Geltungsbereich Art. 2a Abstimmungsgesetz, AG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →