Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
122.1 LV CH-OW

Art. 10 Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte (Abstimmungsgesetz, AG) - Rückzug von Anträgen

Offene Abstimmungen - Allgemeine Bestimmungen
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Art. 10 Abstimmungsgesetz, AG · Rückzug von Anträgen

1. Sachanträge, mit Ausnahme der Referendumsbegehren, und Wahlvorschläge können bis zur ersten Abstimmung zurückgezogen werden.

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