113.215
CH-OW
Art. 2 Ausführungsbestimmungen über den Fonds Schwankungsreserven Flüchtlinge - Fondsvermögen
Art. 2 Ausführungsbestimmungen über den Fonds Schwankungsreserven Flüchtlinge · Fondsvermögen
1. Der Fonds wurde bis 31. Dezember 2016 durch überschüssige Bundesmittel aus den zweckgebundenen Pauschalen für Flüchtlinge geäufnet.