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113.215 CH-OW

Art. 2 Ausführungsbestimmungen über den Fonds Schwankungsreserven Flüchtlinge - Fondsvermögen

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Art. 2 Ausführungsbestimmungen über den Fonds Schwankungsreserven Flüchtlinge · Fondsvermögen

1. Der Fonds wurde bis 31. Dezember 2016 durch überschüssige Bundesmittel aus den zweckgebundenen Pauschalen für Flüchtlinge geäufnet.

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