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113.215 CH-OW

Art. 1 Ausführungsbestimmungen über den Fonds Schwankungsreserven Flüchtlinge - Zweck

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Art. 1 Ausführungsbestimmungen über den Fonds Schwankungsreserven Flüchtlinge · Zweck

1. Der Fonds bezweckt die ausserordentliche Finanzierung der vom Bund nicht gedeckten Sozialhilfekosten für Flüchtlinge.

Zweck Art. 2 Ausführungsbestimmungen über den Fonds Schwankungsreserven Flüchtlinge →

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