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113.214 CH-OW

Art. 2 Ausführungsbestimmungen über den Fonds für Schutzbedürftige aus der Ukraine mit Status S - Fondsvermögen

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Art. 2 Ausführungsbestimmungen über den Fonds für Schutzbedürftige aus der Ukraine mit Status S · Fondsvermögen

1. Der Fonds wird durch Spenden geäufnet.

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