113.214
CH-OW
Art. 1 Ausführungsbestimmungen über den Fonds für Schutzbedürftige aus der Ukraine mit Status S - Zweck
Art. 1 Ausführungsbestimmungen über den Fonds für Schutzbedürftige aus der Ukraine mit Status S · Zweck
1. Der Fonds enthält zweckgebundene Spendengelder, die vom Kanton verwaltet werden. Der Fonds bezweckt die ausserordentliche Finanzierung von Massnahmen und Hilfsmitteln zum Wohlergehen der Schutzbedürftigen aus der Ukraine mit Status S, die über den staatlich finanzierten Grundbedarf hinausgehen.