Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
113.213 CH-OW

Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die wirtschaftliche Sozialhilfe für Asylsuchende, Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung und vorläufig aufgenommene Personen in Bundeszuständigkeit - Grundbedarf für den Lebensmittelbedarf

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (3 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die wirtschaftliche Sozialhilfe für Asylsuchende, Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung und vorläufig aufgenommene Personen in Bundeszuständigkeit · Grundbedarf für den Lebensmittelbedarf

1. Die Asylsozialhilfe wird nach der Haushaltsgrösse als Prozentanteil der monatlichen Pauschalen des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt gemäss SKOS-Richtlinien wie folgt festgelegt

a. eine Person: 41 Prozent

b. zwei Personen: 50 Prozent

c. drei Personen: 58 Prozent

d. vier Personen: 63 Prozent

e. fünf Personen: 65 Prozent

f. pro weitere Person zusätzlich: 65 Prozent

2. Die Asylsozialhilfe wird auf den nächsten Franken aufgerundet.

3. Die in Absatz 1 festgelegte Asylsozialhilfe wird vom Sozialamt angepasst, sobald die Pauschalen des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt gemäss SKOS-Richtlinien erhöht oder gekürzt werden und die Einwohnergemeinden diese Veränderung für die ordentliche wirtschaftliche Sozialhilfe übernehmen.

4. Bei Aufenthalt in einer Kollektivunterkunft oder bei Gastfamilien werden Natural- und Geldleistungen, die von den Sozialen Diensten Asyl erbracht werden bei der Asylsozialhilfe gemäss Absatz 1 in Abzug gebracht.

← Art. 1 Ausführungsbestimmungen über die wirtschaftliche Sozialhilfe für Asylsuchende, Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung und vorläufig aufgenommene Personen in Bundeszuständigkeit Grundsatz Art. 3 Ausführungsbestimmungen über die wirtschaftliche Sozialhilfe für Asylsuchende, Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung und vorläufig aufgenommene Personen in Bundeszuständigkeit →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →