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113.211 CH-OW

Art. 1 Ausführungsbestimmungen über den Fonds für die Wohnraumbeschaffung und Integration im Asyl- und Flüchtlingsbereich - Zweck

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Art. 1 Ausführungsbestimmungen über den Fonds für die Wohnraumbeschaffung und Integration im Asyl- und Flüchtlingsbereich · Zweck

1. Der Fonds bezweckt die ausserordentliche Finanzierung der Wohnraumbeschaffung und der Integration im Asyl- und Flüchtlingsbereich.

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