113.211
CH-OW
Art. 1 Ausführungsbestimmungen über den Fonds für die Wohnraumbeschaffung und Integration im Asyl- und Flüchtlingsbereich - Zweck
Art. 1 Ausführungsbestimmungen über den Fonds für die Wohnraumbeschaffung und Integration im Asyl- und Flüchtlingsbereich · Zweck
1. Der Fonds bezweckt die ausserordentliche Finanzierung der Wohnraumbeschaffung und der Integration im Asyl- und Flüchtlingsbereich.