113.123
CH-OW
Art. 6 Ausführungsbestimmungen über die Gebühren für die Einwohnerkontrolle - Inkrafttreten
Art. 6 Ausführungsbestimmungen über die Gebühren für die Einwohnerkontrolle · Inkrafttreten
1. Diese Ausführungsbestimmungen treten am 1. Januar 1995 in Kraft.