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113.123 CH-OW

Art. 6 Ausführungsbestimmungen über die Gebühren für die Einwohnerkontrolle - Inkrafttreten

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Art. 6 Ausführungsbestimmungen über die Gebühren für die Einwohnerkontrolle · Inkrafttreten

1. Diese Ausführungsbestimmungen treten am 1. Januar 1995 in Kraft.

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