113.123
CH-OW
Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Gebühren für die Einwohnerkontrolle - Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Gebühren für die Einwohnerkontrolle · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Mit dem Inkrafttreten dieser Ausführungsbestimmungen wird der Gebührentarif für die Einwohnerkontrolle vom 25. November 1975 aufgehoben.