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113.123 CH-OW

Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Gebühren für die Einwohnerkontrolle - Aufhebung bisherigen Rechts

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Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Gebühren für die Einwohnerkontrolle · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Mit dem Inkrafttreten dieser Ausführungsbestimmungen wird der Gebührentarif für die Einwohnerkontrolle vom 25. November 1975 aufgehoben.

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