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113.123 CH-OW

Art. 1 Ausführungsbestimmungen über die Gebühren für die Einwohnerkontrolle - Bescheinigungen

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Art. 1 Ausführungsbestimmungen über die Gebühren für die Einwohnerkontrolle · Bescheinigungen

1. Durch die Einwohnergemeinden werden folgende Gebühren erhoben (Beträge in Fr.)

a. Niederlassungsbewilligung: gebührenfrei

b. Aufenthaltsausweis gemäss Interimsausweis, je nach Aufwand: 30.- bis 60.-

b1. Verlängerung eines Aufenthaltsausweises, je nach Aufwand: 20.- bis 30.-

c. Leumundszeugnis: 10.-

d. Handlungsfähigkeitsausweis: 10.-

e. Wohnsitzbescheinigung, je nach Aufwand: 10.- bis 30.-

f. Interimsausweis: gebührenfrei

f1. Verlängerung eines Interimsausweises: gebührenfrei

g. Einheimischenausweis: 10.-

g1. Verlängerung eines Einheimischenausweises: 2.-

h. Lernfahrausweisbescheinigung: gebührenfrei

i. Lebensbescheinigung: gebührenfrei

2. ...

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