113.123
CH-OW
Art. 1 Ausführungsbestimmungen über die Gebühren für die Einwohnerkontrolle - Bescheinigungen
Art. 1 Ausführungsbestimmungen über die Gebühren für die Einwohnerkontrolle · Bescheinigungen
1. Durch die Einwohnergemeinden werden folgende Gebühren erhoben (Beträge in Fr.)
a. Niederlassungsbewilligung: gebührenfrei
b. Aufenthaltsausweis gemäss Interimsausweis, je nach Aufwand: 30.- bis 60.-
b1. Verlängerung eines Aufenthaltsausweises, je nach Aufwand: 20.- bis 30.-
c. Leumundszeugnis: 10.-
d. Handlungsfähigkeitsausweis: 10.-
e. Wohnsitzbescheinigung, je nach Aufwand: 10.- bis 30.-
f. Interimsausweis: gebührenfrei
f1. Verlängerung eines Interimsausweises: gebührenfrei
g. Einheimischenausweis: 10.-
g1. Verlängerung eines Einheimischenausweises: 2.-
h. Lernfahrausweisbescheinigung: gebührenfrei
i. Lebensbescheinigung: gebührenfrei
2. ...