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113.111 CH-OW

Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Daten der Einwohnerregister - Inkrafttreten

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Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Daten der Einwohnerregister · Inkrafttreten

1. Diese Ausführungsbestimmungen treten am 15. Januar 2009 in Kraft.

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