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113.111 CH-OW

Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die Daten der Einwohnerregister - Umfang der Meldepflicht

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Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die Daten der Einwohnerregister · Umfang der Meldepflicht

1. Der Katalog der Daten bestimmt den Umfang der Meldepflicht der Einwohnerinnen und Einwohner.

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