113.111
CH-OW
Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die Daten der Einwohnerregister - Umfang der Meldepflicht
Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die Daten der Einwohnerregister · Umfang der Meldepflicht
1. Der Katalog der Daten bestimmt den Umfang der Meldepflicht der Einwohnerinnen und Einwohner.