111.211
ABBRV
CH-OW
Art. 7 Ausführungsbestimmungen zur Bürgerrechtsverordnung (AB BRV) - Ausweis über das Prüfungsergebnis
Prüfung der staatsbürgerlichen Grundkenntnisse
Art. 7 AB BRV · Ausweis über das Prüfungsergebnis
1. Der Ausweis über die bestandene Prüfung wird mit einer Gültigkeitsdauer von zwei Jahren ausgestellt. Mit der Gesuchseinreichung bleibt der Ausweis bis zum Abschluss des Verfahrens gültig.