Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.211 ABBRV CH-OW

Art. 5 Ausführungsbestimmungen zur Bürgerrechtsverordnung (AB BRV) - Vorbereitung

Prüfung der staatsbürgerlichen Grundkenntnisse
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Art. 5 AB BRV · Vorbereitung

1. Das BWZ kann einen Vorbereitungskurs zur Erlangung der notwendigen staatsbürgerlichen Grundkenntnisse durchführen.

2. Der Vorbereitungskurs ist für die gesuchstellenden Personen freiwillig.

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