111.21
ONBRVOC
CH-OW
Art. 7a Verordnung zum Gesetz über den Erwerb und den Verlust des Kantons- und Gemeindebürgerrechts (Bürgerrechtsverordnung, BRV) - Vorabklärungsverfahren
Einbürgerungsverfahren im Allgemeinen - Hauptverfahren
Art. 7a Bürgerrechtsverordnung, BRV · Vorabklärungsverfahren
1. Die Gemeinde reicht das Gesuchsdossier zu Beginn des kommunalen Verfahrens an das zuständige kantonale Amt zur Vorabklärung ein.
2. Das Amt prüft das Gesuch auf Vollständigkeit; es kann unvollständige Gesuche an die Gemeinde zur Ergänzung zurückweisen. Weiter führt es eine Abfrage im elektronischen Strafregister durch und beauftragt die Kantonspolizei mit der Erstellung des Führungsberichts.
3. Die Kantonspolizei und die kantonale Migrationsbehörde melden dem zuständigen kantonalen Amt den Führungsbericht ergänzende Vorkommnisse für das Einbürgerungsverfahren sowie die Nichtigerklärung.