Art. 7 Verordnung zum Gesetz über den Erwerb und den Verlust des Kantons- und Gemeindebürgerrechts (Bürgerrechtsverordnung, BRV) - Gesuchseinreichung
Art. 7 Bürgerrechtsverordnung, BRV · Gesuchseinreichung
1. Einbürgerungsgesuche sind mit dem vorgeschriebenen Formular bei der betreffenden Gemeinde einzureichen, wenn das Vorverfahren abgeschlossen ist.
2. Dem Gesuch sind die notwendigen Unterlagen beizulegen, insbesondere
a. die zivilstandsamtlichen Ausweise für die gesuchstellende Person und die in die Einbürgerung einzubeziehenden Personen;
b. * die Bescheinigung für die Dauer des geforderten Aufenthaltes oder Wohnsitzes im Kanton, in der Gemeinde und in der Schweiz;
c. * der Lebenslauf inklusive Aufstellung über die Wohnorte, Schulorte und Arbeitsstellen;
d. die Unterlagen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse;
e. * ...
f. * der Strafregisterauszug;
g. * der Ausweis über die Staatszugehörigkeit;
h. * die Niederlassungsbewilligung;
i. * der Nachweis der Sprachkompetenzen und der staatsbürgerlichen Grundkenntnisse oder die entsprechenden Dispensationsentscheide;
k. * die Bestätigung über den Besuch der Informationsveranstaltung;
l. * die Erklärung der Beachtung der Rechtsordnung.
3. Personen mit Schweizerbürgerrecht haben nur die Unterlagen a. - f. und l. beizulegen.
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