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111.2 BRGLCC CH-OW

Art. 6a Gesetz über den Erwerb und den Verlust des Kantons- und Gemeindebürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz, BRG) - Kantonale Voraussetzungen

Erwerb des Kantons- und Gemeindebürgerrechts
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Art. 6a Bürgerrechtsgesetz, BRG · Kantonale Voraussetzungen

1. Die Sprachkompetenzen sind in deutscher Sprache nachzuweisen.

2. Der Bewerber hat sich über folgende staatsbürgerliche Grundkenntnisse der Schweiz, des Kantons und der Gemeinde auszuweisen

a. Kenntnisse über das Einbürgerungsverfahren;

b. allgemeine Rechte und Pflichten, insbesondere jene, die aus dem Bürgerrecht fliessen;

c. Aufbau und Inhalt des Staats- und Gemeinwesens;

d. geographische und historische Verhältnisse;

e. politische Verhältnisse;

f. gesellschaftliche Verhältnisse, insbesondere Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuche.

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