101.1
CH-OW
Kanton Obwalden 101.1
2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Obwalden
Gesetzestext (2 Artikel)
1. Unter den Begriff „kantonale und kommunale Behörden oder Ämter“ fallen auch die von kantonalen Behörden gewählten gesetzlichen Organe der selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten des Kantons.
1. Demnach sind auch diese der Wahlaltersgrenze des Art. 46 Abs. 2 KV unterstellt.