101.0
KV
CH-OW
Art. 99 Verfassung des Kantons Obwalden (Kantonsverfassung, KV) - Zuständigkeit des Bürgergemeinderates
Staatliche Gewalten und ihre Funktionen - Kommunale Gewalten - Bürgergemeinden
Art. 99 Kantonsverfassung, KV · Zuständigkeit des Bürgergemeinderates
1. In die Zuständigkeit des Bürgergemeinderates fällt die Aufnahme von Schweizerbürgern in das Gemeindebürgerrecht.
2. Die weiteren Befugnisse richten sich sinngemäss nach den Bestimmungen über den Einwohnergemeinderat.