Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
101.0 KV CH-OW

Art. 99 Verfassung des Kantons Obwalden (Kantonsverfassung, KV) - Zuständigkeit des Bürgergemeinderates

Staatliche Gewalten und ihre Funktionen - Kommunale Gewalten - Bürgergemeinden
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Art. 99 Kantonsverfassung, KV · Zuständigkeit des Bürgergemeinderates

1. In die Zuständigkeit des Bürgergemeinderates fällt die Aufnahme von Schweizerbürgern in das Gemeindebürgerrecht.

2. Die weiteren Befugnisse richten sich sinngemäss nach den Bestimmungen über den Einwohnergemeinderat.

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