101.0
KV
CH-OW
Art. 96 Verfassung des Kantons Obwalden (Kantonsverfassung, KV) - Bestand und Aufgabe
Staatliche Gewalten und ihre Funktionen - Kommunale Gewalten - Bürgergemeinden
Art. 96 Kantonsverfassung, KV · Bestand und Aufgabe
1. Die Bürgergemeinde umfasst alle in der betreffenden Gemeinde Heimatberechtigten ohne Rücksicht auf den Wohnsitz.
2. Sie regelt alle Angelegenheiten, die ihr durch die Gesetzgebung zugewiesen werden.