Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
101.0 KV CH-OW

Art. 96 Verfassung des Kantons Obwalden (Kantonsverfassung, KV) - Bestand und Aufgabe

Staatliche Gewalten und ihre Funktionen - Kommunale Gewalten - Bürgergemeinden
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (118 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 96 Kantonsverfassung, KV · Bestand und Aufgabe

1. Die Bürgergemeinde umfasst alle in der betreffenden Gemeinde Heimatberechtigten ohne Rücksicht auf den Wohnsitz.

2. Sie regelt alle Angelegenheiten, die ihr durch die Gesetzgebung zugewiesen werden.

← Art. 95 Kantonsverfassung, KV Verfassung des Kantons Obwalden (Kantonsverfassung, KV) - Souveränität Art. 97 Kantonsverfassung, KV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →