Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
101.0 KV CH-OW

Art. 83 Verfassung des Kantons Obwalden (Kantonsverfassung, KV) - Aufgaben

Staatliche Gewalten und ihre Funktionen - Kommunale Gewalten - Allgemeine Bestimmungen
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Art. 83 Kantonsverfassung, KV · Aufgaben

1. Die Gemeinden regeln alle in ihren Bereich fallenden Aufgaben im Rahmen der Gesetzgebung selbständig.

2. Das Vermögen der Gemeinden ist zweckentsprechend zu verwenden und sorgfältig zu verwalten.

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