101.0
KV
CH-OW
Art. 63 Verfassung des Kantons Obwalden (Kantonsverfassung, KV) - 3. Inhalt
Staatliche Gewalten und ihre Funktionen - Kantonale Gewalten - Volk
Art. 63 Kantonsverfassung, KV · 3. Inhalt
1. Volksbegehren dürfen nichts enthalten, was dem Bundesrecht oder, sofern sie nicht eine Verfassungsrevision verlangen, der Kantonsverfassung widerspricht.
2. Sie dürfen sich nur auf ein bestimmtes Sachgebiet beziehen und müssen eine Begründung enthalten.