Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
101.0 KV CH-OW

Art. 63 Verfassung des Kantons Obwalden (Kantonsverfassung, KV) - 3. Inhalt

Staatliche Gewalten und ihre Funktionen - Kantonale Gewalten - Volk
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (118 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 63 Kantonsverfassung, KV · 3. Inhalt

1. Volksbegehren dürfen nichts enthalten, was dem Bundesrecht oder, sofern sie nicht eine Verfassungsrevision verlangen, der Kantonsverfassung widerspricht.

2. Sie dürfen sich nur auf ein bestimmtes Sachgebiet beziehen und müssen eine Begründung enthalten.

← Art. 62 Kantonsverfassung, KV Verfassung des Kantons Obwalden (Kantonsverfassung, KV) - Souveränität Art. 64 Kantonsverfassung, KV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →