101.0
KV
CH-OW
Art. 62 Verfassung des Kantons Obwalden (Kantonsverfassung, KV) - 2. Form
Staatliche Gewalten und ihre Funktionen - Kantonale Gewalten - Volk
Art. 62 Kantonsverfassung, KV · 2. Form
1. Volksbegehren können als allgemeine Anregung oder, wenn sie nicht die Gesamtrevision der Verfassung verlangen, als ausgearbeitete Vorlage eingereicht werden.