Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
101.0 KV CH-OW

Art. 62 Verfassung des Kantons Obwalden (Kantonsverfassung, KV) - 2. Form

Staatliche Gewalten und ihre Funktionen - Kantonale Gewalten - Volk
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Art. 62 Kantonsverfassung, KV · 2. Form

1. Volksbegehren können als allgemeine Anregung oder, wenn sie nicht die Gesamtrevision der Verfassung verlangen, als ausgearbeitete Vorlage eingereicht werden.

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