101.0
KV
CH-OW
Art. 47 Verfassung des Kantons Obwalden (Kantonsverfassung, KV) - Ausübung der politischen Rechte
Staatliche Gewalten und ihre Funktionen - Allgemeine Bestimmungen
Art. 47 Kantonsverfassung, KV · Ausübung der politischen Rechte
1. Das Verfahren bei Initiative und Referendum sowie das Abstimmungs- und Wahlverfahren wird durch die Gesetzgebung geregelt.
2. Die Gesetzgebung bestimmt die Durchführung von Urnenverfahren bei Geschäften, die in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung fallen.