Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
101.0 KV CH-OW

Art. 47 Verfassung des Kantons Obwalden (Kantonsverfassung, KV) - Ausübung der politischen Rechte

Staatliche Gewalten und ihre Funktionen - Allgemeine Bestimmungen
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Art. 47 Kantonsverfassung, KV · Ausübung der politischen Rechte

1. Das Verfahren bei Initiative und Referendum sowie das Abstimmungs- und Wahlverfahren wird durch die Gesetzgebung geregelt.

2. Die Gesetzgebung bestimmt die Durchführung von Urnenverfahren bei Geschäften, die in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung fallen.

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