Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
101.0 KV CH-OW

Art. 34 Verfassung des Kantons Obwalden (Kantonsverfassung, KV) - 3. Gesundheitswesen

Öffentliche Aufgaben
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Art. 34 Kantonsverfassung, KV · 3. Gesundheitswesen

1. Kanton und Gemeinden fördern die Volksgesundheit und die Krankenfürsorge.

2. Sie können Spitäler und Heime führen oder unterstützen.

3. Obligatorische Krankenversicherungen können durch Gesetz eingeführt werden.

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