101.0
KV
CH-OW
Art. 34 Verfassung des Kantons Obwalden (Kantonsverfassung, KV) - 3. Gesundheitswesen
Öffentliche Aufgaben
Art. 34 Kantonsverfassung, KV · 3. Gesundheitswesen
1. Kanton und Gemeinden fördern die Volksgesundheit und die Krankenfürsorge.
2. Sie können Spitäler und Heime führen oder unterstützen.
3. Obligatorische Krankenversicherungen können durch Gesetz eingeführt werden.