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101.0 KV CH-OW

Art. 32 Verfassung des Kantons Obwalden (Kantonsverfassung, KV) - F. Sozialwesen 1. Sozialhilfe

Öffentliche Aufgaben
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Art. 32 Kantonsverfassung, KV · F. Sozialwesen 1. Sozialhilfe

1. Kanton und Gemeinden fördern die Wohlfahrt und die soziale Sicherheit des Volkes.

2. Aufgaben und Zuständigkeit des Kantons und der Gemeinden bezüglich des Vormundschaftswesens, des Fürsorgewesens und der sozialen Einrichtungen werden durch Gesetz geregelt.

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