101.0
KV
CH-OW
Art. 29 Verfassung des Kantons Obwalden (Kantonsverfassung, KV) - 4. Ausbildungsbeiträge
Öffentliche Aufgaben
Art. 29 Kantonsverfassung, KV · 4. Ausbildungsbeiträge
1. Kanton und Gemeinden fördern im Rahmen der Gesetzgebung durch Beiträge die berufliche und wissenschaftliche Ausbildung und Weiterbildung.