101.0
KV
CH-OW
Art. 28 Verfassung des Kantons Obwalden (Kantonsverfassung, KV) - 3. Privatunterricht
Öffentliche Aufgaben
Art. 28 Kantonsverfassung, KV · 3. Privatunterricht
1. Die Freiheit des Privatunterrichtes ist unter Vorbehalt der staatlichen Aufsicht gewährleistet.