Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
101.0 KV CH-OW

Art. 28 Verfassung des Kantons Obwalden (Kantonsverfassung, KV) - 3. Privatunterricht

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Art. 28 Kantonsverfassung, KV · 3. Privatunterricht

1. Die Freiheit des Privatunterrichtes ist unter Vorbehalt der staatlichen Aufsicht gewährleistet.

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